Hier findest du einige Richtlinien, damit das Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln für dich und deinen Vierbeiner zum Vergnügen wird
Grundsätzlich werden Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert, sofern der erforderliche Platz gegeben ist, um keine anderen Passagiere zu stören. EU-Heimtierpass nicht vergessen!
- Beförderung von Hunden in Bussen und Lokalzügen:
Blindenhunde und Kleintiere, die im Arm gehalten werden oder in einem Käfig oder Behälter mit den Maßen von max. 70x30x50 cm transportiert werden können, werden kostenlos befördert. Wenn dein Vierbeiner diese Kriterien nicht erfüllt, muss er an der Leine geführt werden und darf keine Sitzplätze besetzen. Außerdem muss dein Hund einen Maulkorb tragen. Vor Antritt der Fahrt braucht es eine Fahrkarte für dich und deinen Hund, die dann entwertet wird. Die Beförderung von Hunden mit Einzelfahrkarte, Mobilcard oder Südtirol Pass ist nur im Netz des Verkehrsverbunds Südtirol (bis Trient, Brenner und Innichen) gültig.
- Beförderung von Hunden in Langstreckenzügen:
Bei einer Bahnfahrt muss dein Hund im Zug an die Leine und einen Maulkorb tragen. Vor Antritt der Fahrt muss zugleich mit deinem Ticket ein 50% ermäßigtes 2. Klasse-Ticket für deinen vierbeinigen Begleiter gelöst werden. Kleine Hunde können in einem Transportbehälter (max. 70x30x50cm) gratis transportiert werden, wobei ein Behälter pro Passagier zugelassen ist. Blindenhunde reisen auf allen Zügen gratis und unterliegen keinen sonstigen Bestimmungen.
- Beförderung von Hunden in Aufstiegsanlagen:
Auch Hunde dürfen in den Aufstiegsanlagen mit nach oben schweben. Erforderlich ist, dass dein vierbeiniger Freund einen Maulkorb trägt, an der Leine geführt wird und keine anderen Passagiere stört oder belästigt sowie nichts beschädigt. In manchen Seilbahnen besteht keine Maulkorbpflicht, bitte informiere dich vor Antritt der Fahrt über die Bestimmungen. Normalerweise bekommen Hunde eine Ermäßigung auf die Berg- und Talfahrt, manche Bergbahngesellschaften befördern deinen vierbeinigen Freund sogar kostenlos.
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