In gepresster Form ergeben Südtirols Äpfel und Trauben einen köstlichen Durstlöscher
Ausschließlich vollreife Früchte von Südtiroler Bauernhöfen dürfen sortenrein oder als Mischsäfte angeboten werden. Diese müssen zudem nach den Richtlinien des integrierten Obstbaus oder des biologischen Anbaus produziert werden.
Der Einsatz von Antioxidations- und Schönungsmitteln ist nicht erlaubt, die Säfte bleiben naturtrüb. Nach der Abfüllung wird der Fruchtsaft durch eine schonende Pasteurisierung haltbar gemacht.
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