Nachfolgend findest du die wichtigsten Verkehrsregeln und hilfreiche Details für Auto- und Motorradfahrer auf Südtirols Straßen
Mit 23.11.2021 ist in Italien die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft: Neben neuen Regeln werden vor allem mehr Strafen eingeführt und bestehende Strafen angehoben.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Ab einer Überschreitung von 10 km/h sind mehrere 100 Euro Geldstrafe zu bezahlen, ab einer Überschreitung von über 40 km/h wird zudem der Führerschein für Monate entzogen.
- Abblendlicht:
Das Abblendlicht ist bei Tag und Nacht Pflicht. Ausgenommen ist das Fahren innerhalb der Ortschaften.
- Brennerautobahn:
Auf der Brennerautobahn (Brenner - Bozen Süd) gilt das Maximaltempo 110 km/h - nicht 130 km/h, wie sonst auf italienischen Autobahnen üblich!
- Warnweste und -dreieck:
Die Warnweste ist seit 2004 Pflicht, folglich ist sie im Auto mitzuführen, um sie bei Kontrollen vorweisen und im Notfall überziehen zu können. Warndreieck und Verbandskasten sind ebenfalls Pflicht, ein Feuerlöscher wird nur empfohlen.
- Promillegrenze:
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Auch wer zu Fuß geht, kann - wenn auffällig angetrunken - von der Polizei angehalten und gestraft werden.
- Kindersitze:
Die Alarmpflicht für Kindersitze in Italien ist mit 2019 in Kraft getreten: Eltern von Kindern bis 4 Jahren müssen den Kindersitz mit einem Alarmsystem versehen, das verhindern soll, dass Kleinkinder im Auto vergessen werden. Diese Pflicht gilt für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen bis zu 323 Euro, ein Abzug von 5 Führerscheinpunkten bzw. ein Führerscheinentzug bis zu 2 Monate (bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren).
- Winterreifen:
In Südtirol gilt vom 15.11. - 15.04. eine vom Wetter unabhängige Winterreifenpflicht (oder Ganzjahresreifen M+S). Zudem muss bei winterlichen Witterungen und Schneefall vorgesorgt sein, z.B. mit Schneeketten.
- E-Autos:
Elektro-Autos dürfen seit 2021 bei den Ladestationen nur mehr so lange parken, wie sie laden.
- E-Roller:
Die Höchstgeschwindigkeit für E-Roller liegt bei 20 km/h und in Fußgängerzonen bei 6 km/h. Auf Gehsteigen ist das Fahren mit und das Parken von E-Rollern verboten.
- Wildunfall:
Seit 2019 muss ein Wildunfall auch dann den zuständigen Stellen (z.B. Forststation Ritten, Tel. +39 0471 356229, Schlanders, Tel. +39 0473 736130, oder Bruneck, Tel. +39 0474 582230) gemeldet werden, wenn das Wildtier nur angefahren wurde, um eine Kontrollsuche zu veranlassen. Bisher war das nur der Fall, falls das Tier durch den Unfall zu Tode kam.
- Handy und Co:
Am Steuer verboten sind Handys, aber auch alle anderen mobilen Endgeräte wie Tablets oder Laptops. Das gilt nicht nur für die Fahrt selbst, sondern auch z.B. an einer roten Ampel.
- Weitere Verbote:
Geldstrafen gibt es z.B. bei Missachtung der Anschnallpflicht, unberechtigtem Parken auf einem Behindertenparkplatz (2021 wurden die Strafen verdoppelt), nicht gelöstem Mautticket oder falls nicht für Fußgänger am Zebrastreifen angehalten wird.
- Drogeneinfluss:
Das Rauchen von Hanf und das Fahren unter dem Einfluss von Drogen führt zum Entzug des Führerscheins. Es wird Anzeige erstattet.
Weitere wissenswerte Infos:
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Rauchen:
Das Rauchen in allen öffentlichen Räumen ist seit 2005 untersagt. Die Strafen belaufen sich auf bis zu 2.000 Euro. Ausgenommen sind wenige Lokale, die separate Raucherräume anbieten und dafür strenge Kriterien erfüllen müssen. -
Gefälschte Produkte:
Wer gefälschte Markenprodukte kauft, muss mit strengen Strafen rechnen.
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