Wichtige Verkehrsregeln und nützliche Hinweise für Auto- und Motorradfahrer
Seit dem 23. November 2021 gilt in Italien eine neue Straßenverkehrsordnung. Neben den Regeln wurden vor allem die Strafen erhöht und neue eingeführt. Im November 2024 wurden im Zuge einer umfassenden Reform der Straßenverkehrsordnung erneut verschärfte Sanktionen beschlossen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und Unfälle zu reduzieren.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Bei Überschreitungen ab 10 km/h drohen Geldstrafen zwischen 173,00 und 694,00 Euro. Ab 40 km/h zu schnell wird zusätzlich der Führerschein für mehrere Monate entzogen. Zwei Verstöße innerhalb eines Jahres innerorts können bis zu 880,00 Euro Strafe und einen Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen bedeuten.
- Handy am Steuer:
Die Nutzung von Handys und anderen mobilen Endgeräten wie Tablets oder Laptops ist am Steuer verboten. Das gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch zum Beispiel an einer roten Ampel. Wer im Auto ein Mobiltelefon benutzt, riskiert Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.400,00 Euro. Darüber hinaus droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten und der Verlust von acht bis zehn Punkten. Wird durch die Handynutzung ein Unfall verursacht, verdoppelt sich die Dauer des Führerscheinentzugs.
- E-Autos an Ladestationen:
Elektroautos dürfen an Ladestationen nur noch so lange parken, wie der Ladevorgang dauert.
- E-Roller:
Für E-Roller gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, in Fußgängerzonen 6 km/h. Das Fahren und Parken auf Gehwegen ist verboten. Es besteht Helmpflicht: Zugelassen sind Helme nach der Norm UNI EN 1078 oder UNI EN 1080. Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, und E-Roller müssen mit einem Kennzeichen, Blinkern und Bremslichtern ausgestattet sein. Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften sind nicht erlaubt.
- Abblendlicht:
Außerorts ist das Abblendlicht Tag und Nacht vorgeschrieben. Innerorts besteht keine Pflicht.
- Brennerautobahn:
Auf der Brennerautobahn (Brenner-Bozen Süd) gilt ein Tempolimit von 110 km/h - nicht 130 km/h wie sonst auf italienischen Autobahnen üblich!
- Winterreifen:
In Südtirol gilt vom 15. November bis 15. April witterungsunabhängig Winterreifenpflicht (oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung). Bei winterlichen Bedingungen und Schneefall sind zusätzlich Schneeketten mitzuführen.
- Warnweste und -dreieck:
Das Mitführen einer Warnweste ist Pflicht. Sie muss bei Kontrollen vorgezeigt und im Notfall getragen werden. Warndreieck und Verbandskasten (bestenfalls griffbereit im Handschuhfach oder unter dem Beifahrersitz) sind ebenfalls Pflicht, ein Feuerlöscher wird empfohlen.
- Promillegrenze:
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer können bei auffälliger Trunkenheit von der Polizei angehalten und bestraft werden. Die Strafen wurden mit der Reform der Straßenverkehrsordnung deutlich erhöht.
- Kindersitze mit Alarm:
In Italien gilt die Alarmpflicht für Kindersitze. Eltern von Kindern bis vier Jahren müssen einen Kindersitz mit Alarmsystem verwenden, um zu verhindern, dass Kleinkinder im Auto vergessen werden. Diese Pflicht gilt für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 323,00 Euro, ein Abzug von fünf Führerscheinpunkten oder ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten (bei Wiederholung innerhalb von zwei Jahren).
- Wildunfall - Meldepflicht:
Seit 2019 muss ein Wildunfall auch dann gemeldet werden, wenn das Tier nur angefahren wurde (zum Beispiel Forststation Ritten, Tel. +39 0471 356229, Schlanders, Tel. +39 0473 736130 oder Bruneck, Tel. +39 0474 582230). So kann eine Kontrollsuche veranlasst werden. Bisher galt die Meldepflicht nur, wenn das Tier durch den Unfall getötet wurde.
- Tierwohl - Aussetzen von Tieren:
Wer ein Tier auf der Straße aussetzt, muss mit einem Führerscheinentzug von sechs bis zwölf Monaten rechnen. Verursacht das ausgesetzte Tier einen Unfall mit Verletzten, drohen Freiheitsstrafen bis zu sieben Jahren.
- Führerscheinneulinge:
In den ersten drei Jahren nach Erwerb des Führerscheins dürfen Fahranfänger nur Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 75 kW/t fahren.
- Weitere Verbote:
Geldstrafen drohen unter anderem bei Missachtung der Anschnallpflicht, unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplätzen (die Strafen wurden 2021 verdoppelt), Nichtbezahlen der Maut oder Nichtanhalten am Zebrastreifen.
- Drogeneinfluss:
Fahren unter Drogeneinfluss, auch Cannabis, führt zu einem Führerscheinentzug von drei Jahren und einer Strafanzeige.
Weitere wissenswerte Informationen:
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Rauchen:
Rauchen ist seit 2005 in allen allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie Gaststätten und Büros strikt verboten. Die Strafen betragen bis zu 2.000,00 Euro. Erlaubt ist es weiterhin in den wenigen Lokale mit separaten Raucherräumen, die strenge Auflagen erfüllen müssen, sowie im Freien, wobei manche Städte spezielle Rauchverbote eingeführt haben. -
Produktpiraterie:
Der Kauf gefälschter Markenprodukte wird mit hohen Strafen geahndet.
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