Weine werden durch die Ursprungsbezeichnung D.O.P. bzw. D.O.C. (Denominazione di Origine Protetta / Controllata) geschützt
Bildergalerie: D.O.P. und Autochthon
Damit du weißt, ob du hochwertigen Südtiroler Wein trinkst, wird der Rebensaft auch mit einer hochwertigen Ursprungsbezeichnung versehen. In Italien nannte sie sich bis vor einigen Jahren D.O.C. "Denominazione di origine controllata" (Bezeichnung des kontrollierten Ursprungs). Das 1963 eingeführte Qualitätsprädikat wurde 1992 angepasst, und kann seit 2009 auch D.O.P. (Denominazione di Origine Protetta, also Bezeichnung des geschützten Ursprungs) heißen. Dieses Prädikat wird auch auf Lebensmittel wie den Stilfser Käse, einen Bergkäse, angewandt.
Der geschützte Ursprung ist dabei der geografische Name des Weinbaugebiets, z.B. Südtirol oder Kalterersee. Zudem ist festgelegt, wie hoch der Ertrag pro Hektar sein darf und welche Rebsorten zulässig sind. So ist der gute Tropfen sichtbar kontrolliert und geschützt. Auch von autochthonen (griech. autós, selbst, und chthōn, Erde) Rebsorten ist oft die Rede: Dabei handelt es sich um alteingesessene heimische Rebsorten, die hier verwurzelt sind.
Autochthone Sorten haben in einem bestimmten Weinanbaugebiet ihren Ursprung, wie etwa an der Weinstraße der Gewürztraminer und die Rotweinsorten Lagrein und Vernatsch. Andere Rebsorten benennen das bereits in ihrem Namen, wie der Südtiroler Rosenmuskateller, der seinen Ursprung in Südtirol hat und somit leicht zugeordnet werden kann. "Autochthon" und "D.O.P." sind also wichtige Indikatoren für die Herkunft und die Qualität einzelner Weine und Rebsorten.
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