Das Südtiroler Naturschutzgesetz beinhaltet das Verzeichnis der geschützten wild lebenden Tierarten im Lande
Südtirol mit seinen zahlreichen Naturparks, der herrlichen Bergwelt und den dichten Wäldern ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Ihnen ist unter anderem das Naturmuseum Südtirol in der Bozner Bindergasse gewidmet, das dir die Vielfalt im Lande näher bringt. Zu den Arten, die laut Landes-Naturschutzgesetz 6/2010 geschützt sind, gehören in Südtirol:
- Maulwurf (Talpa europea)
- Blindschleiche (Anguis fragilis)
- Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior)
- Blanke Windelschnecke (Vertigo genesii)
- Geyers Windelschnecke (Vertigo geyeri)
- Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana)
- Fluss- und Teichmuschel (Unionidae)
sowie 10 verschiedene Heuschrecken-, 6 Käfer- und 42 Schmetterlingsarten
... und zudem alle in Südtirol vorkommenden
- Schlangen (Serpentes)
- Eidechsen (Lacertidae)
- Frösche (Rana, Hyla)
- Kröten (Bufonidae)
- Unken (Bombina)
- Salamander (Salamandridae)
- Molche (Triturus)
- Libellen (Odonata)
- Ölkäfer (Meloe spp.)
- Eisvögel (Limenitis spp.)
- Schillerfalter (Apatura spp.)
Bär und Wolf, die seit einiger Zeit immer mal wieder durch Südtirol streifen, sind hingegen durch EU-Gesetze streng geschützt. Dazu gehört auch der Luchs, der in Südtirol nicht vorkommt.
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