skigebiet reinswald piste skifahrer winter
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Sicher auf Südtirols Pisten

Die wichtigsten Pistenregeln im Überblick - inklusive des neuen italienischen Pisten-Sicherheitsgesetzes und der 10 FIS-Regeln

Das italienische Pisten-Sicherheitsgesetz trat am 1. Januar 2022 in Kraft und brachte einige Neuerungen bzw. Anpassungen für Wintersportler mit sich. Die Gesetzesdekrete Nr. 41 und 73/2021 lösten das alte Gesetz von 2003 ab und bilden den Rahmen auch für die spezifischen Südtiroler Bestimmungen zur Sicherheit auf Ski- und Rodelpisten:


  • Helmpflicht:
    Bis zum 18. Lebensjahr (bisher bis 14 Jahre) besteht auf Ski- und Rodelpisten Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein.

  • Pflichtversicherung:
    Für alle Pistennutzer ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, ähnlich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden oder Verletzungen Dritter ab, falls die Schuldfrage bei einem Unfall zivilrechtlich nicht geklärt werden kann. Die Versicherung ist als Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- und Saisonversicherung erhältlich und kann zusammen mit dem Skipass oder bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Bei Nichtvorhandensein drohen Verwaltungsstrafen zwischen 100 und 150 Euro sowie der Entzug des Skipasses.

  • Alkohol:
    Alkoholgenuss ist nur in Maßen erlaubt. Die Grenzwerte entsprechen denen im Straßenverkehr: Ab 0,5 Promille auf der Piste droht eine Geldbuße (250 bis 1.000 Euro). Ab 0,8 Promille liegt eine Straftat vor.

  • Überholen, Engstellen und Aufsteigen:
    Seit Juli 2023 hat der Südtiroler Landtag zusätzliche Bestimmungen beschlossen: Überholen ist nur erlaubt, wenn ausreichend Platz und Sicht vorhanden sind, und mit genügend Abstand, um den Überholten nicht zu behindern. An Kreuzungen muss auf von anderen Pisten kommende Wintersportler geachtet werden. Der Aufstieg auf der Piste ist verboten.


Die 10 FIS-Regeln bilden die Grundlage für verantwortungsvolles Skifahren und gelten für alle Wintersportler. Jeder ist verpflichtet, diese Regeln zu kennen und zu beachten. Verstöße, die einen Unfall verursachen, können zivil- und strafrechtliche Folgen haben:


  • Rücksicht:
    Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er niemanden gefährdet oder schädigt.

  • Geschwindigkeit und Fahrweise:
    Fahre auf Sicht und passe deine Geschwindigkeit und Fahrweise deinem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte an.

  • Fahrspur:
    Wähle deine Fahrspur so, dass du den vor dir fahrenden Skifahrer nicht gefährdest.

  • Überholen:
    Überhole mit ausreichend Abstand, damit der Überholte genügend Raum für seine Bewegungen hat.

  • Einfahren und Anfahren:
    Vergewissere dich vor dem Einfahren in eine Abfahrt oder dem Anfahren nach einem Halt, dass du dies gefahrlos tun kannst.

  • Anhalten:
    Vermeide es, an engen oder unübersichtlichen Stellen anzuhalten. Nach einem Sturz musst du die Piste schnellstmöglich freimachen.

  • Abstieg:
    Benutze zum Absteigen den Rand der Abfahrt.

  • Zeichen:
    Beachte die Markierungen und Signale.

  • Unfälle:
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  • Ausweispflicht:
    Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben und sich ausweisen können.


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